Notfall-Geschäftsführung
Für alle Fälle | Niemand denkt gerne daran. Aber regeln sollte man den Fall der Fälle. Damit im Notfall die Geschäfte in Ihrem Sinne weitergeführt werden, können Sie einen Notfallgeschäftsführer einsetzen. Dieser kann Sie entweder organisch, also nach außen hin, oder nur intern vertreten. Ein vertrauenswürdiger Dialogpartner kann aber auch die Kontrollfunktion über einen bereits eingesetzten Fremdgeschäftsführer ausüben.
Die Aufgabe eines Notfallgeschäftsführers umfasst:
- Interimsführung des Geschäfts in Ihrem Sinne mit Ihren Werten
- Laufende Kenntnis über aktuelle betriebswirtschaftliche Kennziffern
- Laufende Kenntnis über den jeweiligen Handlungsbedarf
- Laufende Kenntnis über laufende Projekte
- Internes Wissen darüber "was sonst noch läuft"
Schon für 2.500 €1 verfügen Sie über Ihren persönlichen Notfall-Geschäftsführer, der im Fall der Fälle2 an Ihre Selle tritt.
Ihr Nutzen:
- Erhalt der Unternehmerwerte - auch bei Ausfall des Unternehmers
- Wöchentliche Teilnahme3 an der Führungsrunde
- Persönliche Abstimmungsgespräche
- Kompetente "Zweit"-Meinung mit dem "Blick von außen"
- Telefon-Hotline
- Günstigeren Tagessatz für Projektaufgaben bzw. bei Inanspruchnahme von Bereitschaftszeiten
- Vertrauensperson für vertrauliche Sonderaufgaben
- Bis zu acht halbe Tage Bereitschaft pro Monat4 inkl. Sicherstellung notwendiger Ressourcen
Warum die Kontaktaufnahme auf die lange Bank schieben? Rufen Sie am besten gleich an: 0431 / 908 99 64 oder 09187 / 95 64 006.
1 monatlicher Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2 Notfallsituationen bedingt durch Krankheit/Unfall oder Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Rückkehr. 3 Die Kenntnis der Führungsrunde kann nach der Einarbeitungsphase von mindestens drei Monaten auch durch Protokolle erfolgen. 4 für die maximale Dauer von drei Monaten per Anno.