Unternehmens-Beirat
Objektiv und neutral | In manchen unternehmerischen Situationen kann es Sinn ergeben, dass neben den Gesellschaftern beziehungsweise Geschäftsführern eine weitere oder mehrere unbeteiligte neutrale Personen ein Mitspracherecht ausüben.
Unabhängig davon welche Gesellschaftsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben - ob Einzelgesellschaft oder Personengesellschaft, ob GmbH oder Aktiengesellschaft - die Benennung eines unternehmerischen Beirats ist in jedem Fall ratsam. Denn wir sind selten objektiv, wenn wir uns selbst betrachten.
Abhängig von der Gestaltung Ihrer Unternehmenssatzung ist entweder eine rein beratende Funktion ohne Kontrollfunktion denkbar als auch ein organschaftlich installierter Beirat mit Zustimmungskompetenzen für bestimmte operative und strategische Bereiche.
Ihre Vorteile:
• Besseres Rating bei Banken
• Image-Verbesserung bei Kunden und Lieferanten
• Notfall-Geschäftsführung aus der Beiratsfunktion heraus
• Zusätzliche Geschäftskontakte
• Beratung durch Beirat statt Unternehmensberatern - s. Know-How Ergänzung
• vermittelnde Funktion oder Schiedsrichter
• ideal bei der Unternehmensnachfolge